Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Auftragsannahme

Aufträge und Vereinbarungen werden unabhängig von ihrer Form erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer bindend. Beim Angebot sind die Preise gleichbleibend, wenn nicht ausdrücklich vermerkt, verstehen sich die Preise ohne Mehrwertsteuer. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

 

 

2. Auftragsbestätigung

 

Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind Angebote freibleibend. Weicht die Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer von der Bestellung ab, so ist dieser ausdrücklich darauf hinzuweisen. Ein Vertag kommt in diesem Falle erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers zustande.

 

 

3. Material und Fertigung

 

Bei der bestellten, und von dem Verkäufer gefertigten Ware handelt es sich um das Naturprodukt Holz. Der Verkäufer ist bemüht, möglichst mustergetreu zu liefern. Farb- und Strukturabweichungen, insbesondere an Massivholzteilen, stellen keine Fehler der Ware dar. Auftretende Farbunterschiede sind auf unterschiedliche Saugfähigkeit, Einflüsse auf das Wachstum des Baumes und auf unterschiedliche Holzhärten zurückzuführen. Sie sind untrügliche Kennzeichen für den edlen, natürlich gewachsenen und teuren Werkstoff Holz. Es können daher keine Beanstandungen oder sogar Wertminderungen davon abhängig gemacht werden. Die von uns bezogenen oder gelieferten Innenausbauprodukte müssen in geschlossenen, trockenen Räumen gelagert werden und sind vor Feuchtigkeit zu schützen.

 

 

4. Lieferzeit

 

Lieferfristen können nur annähernd genannt werden und sind daher unverbindlich. Der Verkäufer ist bemüht, Lieferfristen einzuhalten. Liefererschwerungen oder- Verhinderungen, die z.B. durch unvorhergesehene Einschränkungen, Betriebstörungen, Verarbeitungs- und Transportschwierigkeiten bei dem Verkäufer oder Vorlieferanten entstehen, berechtigen den Besteller nicht zum Vertragsrücktritt. Wird eine vereinbarte Lieferfrist um mehr als drei Wochen überschritten, so ist ein Rücktritt seitens des Bestellers vom Vertag nur zulässig, wenn er nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eine zusätzliche Nachfrist  von weiteren drei Wochen dem Verkäufer schriftlich setzt und den Rücktritt vom Vertag ihm androht. Andere Rücktrittsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sindausgeschlossen.

 

 

5. Versand

 

Der versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, für Transportversicherung zu sorgen. Teillieferungen sind zulässig und werden einzeln berechnet.

 

 

6. Mängelrügen

 

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Be- oder Verarbeitung zu rügen. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Ungeachtet etwaiger Mängel ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Jede Mängelrüge muss schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel erfolgen. Dem Verkäufer ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Wird ein Mangel nachgewiesen, leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder leifert mängelfrei Ware gegen Rückgabe der beanstandeten. Bei fehlschlagender Nachbesserung oder Ersatzteillieferung hat der Käufer das Recht auf Minderung oder, ausgenommen von Bauleistungen, auf Wandlung. Weitergehende Ansprüche des Köufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Soweit nicht in diesen Bedingungen oder in zwingendengesetzlichen Vorschriften etwas anderes festgelegt ist, sind Ansprüche gegen den Verkäufer und seien Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen wegen Schäden irgendwelcher Art, auch aus §§823 ff.DGB, ausgeschlossen; dies gilt nicht im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertagsverletzung. Der Ausschluss umfasst insbesondere auch Ansprüche wegen Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangenem Gewinn. Nur Material wird ersetzt, nicht die Kosten für Lieferung ind Montage.

 

 

7. Verpackung

 

Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen, mit Ausnahme wieder verwendbarer Paletten, für die nach ordnungsgemäßer Rückgabe eine Gutschrift erteilt wird.

 

 

8. Montage

 

Montagearbeiten sind in den Listenpreisen nicht enthalten und werden nach Verlangen extra angeboten.

 

 

9. Entwürfe, Zeichnungen und Kostenvoranschläge

 

Entwürfe, Zeichnungen und Kostenvoranschläge bleiben Eigentum der Firma  Assmann-Bauelemente und dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Bei Zuwiderhandlung werden die Kosten für diese Aufwendungen geltend gemacht.

 

 

10. Zahlung

 

Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhlab von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer fällig. Der Verkäufer ist ferner berechtigt, von Verträgen, die er seinerseits noch nicht erfüllt hat, zurückzutreten, nachdem er eine Nachfrist von 14 Tagen zur Erfüllung der fälligen Zahlungsverpflichtungen gesetzt und den Rücktritt angedroht hat. Wird das Zahlungsziel (14 Tage) überschritten, können Zinsen in Höhe der Kreditkosten des Verkäufers, jedoch mindestens in Höhe von 3 % über dem Bundesbankdiskontsatz berechnet werden. Weitergehende Ansprüche aus Zahlungen bleiben unberührt.

 

 

11. Eigentumsvorbehalt

 

Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt vorbehalten. Es geht auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung getilgt hat.

 

 

12. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort für Zahlungen ist Niederdorfelden, für Lieferungen der Versandort. Als Gerichtstand gilt je nach Wahl des verkäufers das für seine eigenen  Geschäftsniederlassung oder das für den Käufer örtlich zuständige Gericht. Für alle Fälle von Mahnverfahren gilt als Gerichtstand der Sitz des Verkäufers.

 

 

13. Schlussbestimmungen

Sollte ein Punkt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen eine gesetzliche Vorschrift verstoßen und deshalb unwirksam sein, so berührt die die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht.